Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene jährliche Heizungswartung garantiert den vom Hersteller angegebenen Energieverbrauch während der gesamten Lebensdauer ihres Gerätes.
Insbesondere bei Brennwertgeräten führen die Ablagerungen in der Brennkammer nicht zur sofortigen Abschaltung der Anlage, sondern das Gerät erhöht stetig die Brennstoffzufuhr, um die geforderte Wärme im Heizkreislauf bereitzustellen.
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